Behandlung
Wie kommen Sie zu einer ergotherapeutischen Behandlung?
Für eine ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung zur Ergotherapie, welche die Diagnose(n), die Anzahl der Therapien (normalerweise 10x), die Therapiedauer (30, 45 oder 60 Minuten) und die Bewilligung durch eine Krankenkasse enthält. Bei einer Schienenherstellung muss zusätzlich eine ausdrückliche Verordnung des Arztes für eine Einzelanfertigung vermerkt sein.
Zur Beratung und Schulung eines Gesunden (z. B.: Ergonomische Beratung als Präventivmaßnahme) ist jedoch keine Verordnung nötig!
Nach Abschluss der Therapien bekommen Sie die Verordnung und eine Rechnung ausgefüllt zurück und können diese bei der jeweiligen Krankenkasse um Kostenersatz einreichen.
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Erstellungsdatum: 26. November 2013, Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2020.